Hilfe im Trauerfall

Unmittelbare Maßnahmen bei einem Sterbefall

Bei einem Sterbefall benachrichtigen Sie sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst den Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Dieser stellt nach der Feststellung des Todes die Todesbescheinigung aus. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen, es besteht meist genügend Zeit zum Innehalten und Abschied nehmen.

Danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen, ob telefonisch oder persönlich, wir stehen immer zu Ihrer Verfügung. Als Unternehmen mit langjähriger Berufserfahrung beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten. Gerne beraten wir Sie persönlich in unseren Räumlichkeiten oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Das sollten Sie unbedingt wissen:

Die Angehörigen haben das alleinige Recht zu entscheiden, welches Bestattungsunternehmen für sie tätig werden soll. Dies ist völlig unabhängig von Wohnort, Sterbeort oder Bestattungsort der verstorbenen Person.

Gerne übernehmen wir die Gestaltung und Organisation einer Bestattung,
ganz egal in welcher Gemeinde unserer Region.

Wir begleiten Sie von der ersten Stunde an und sind auch nach einer Beisetzung immer für Sie da!

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Todesbescheinigung
  • Familienstammbuch
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde/Familienbuch im Original
    (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
  • Bei Ausländern: Die Originale mit dem amtlichen Übersetzungen
  • Bei Spätaussiedlern: Die Originale mit den amtlichen Übersetzungen, Registrierschein, Erklärung über Namensänderung, Einbürgerungsurkunde
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen) im Original
  • Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben) im Original
  • Rentennummern
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte/Chip-Karte)
  • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis)
  • Grabdokumente (Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)a

Gerne unterstützen wie Sie bei der Beschaffung von wichtigen Dokumenten. Wir erledigen die notwendigen Behördengänge für Sie.

Was können wir für Sie tun?

Wir übernehmen die Überführung vom Sterbeort zu allen Friedhöfen mit der gebotenen Sorgfalt und Pietät und erledigen sämtliche Formalitäten.

  • Überführungen im gesamten In- und Ausland mit eigenen Fahrzeugen
  • Bestattungen auf allen Friedhöfen
  • Fachgerechte hygienische Versorgung des Verstorbenen
  • Einbetten und Einkleiden des Verstorbenen
  • Besorgung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
  • Anmeldung beim Friedhofsamt mit Grabwahl und Festlegung des Bestattungstermins
  • Benachrichtigung der Kirchengemeinde oder des freireligiösen Predigers

Außerdem erledigen wir für sie:

  • Entwurf und Aufgabe von Todesanzeigen und Danksagungen in allen Zeitungen
  • Druck von Trauerbriefen und -karten
  • Beratung und Bestellung des Blumenschmuckes für die Trauerfeier
  • Auslegung von Kondolenzlisten
  • Erstellung von Bildern und Filmen der Aufbahrung und Trauerfeier
  • Vermittlung der Kaffeetafel
  • Benachrichtigung des Steinmetzes
  • Korrespondenzen mit Krankenkassen, Versicherungen und Rententrägern
  • Vermittlung von Wohnungsauflösungen

Sie sehen, es kommt eine Menge an Aufgaben auf Sie zu. Viele dieser Formalitäten würden wir gerne für Sie übernehmen.
Rufen Sie uns jederzeit an.

Sie finden bei uns eine große Auswahl an Särgen, Urnen und Ausstattungen

Druck von Trauerbriefen und Karten:

Auf Wunsch bieten wir unseren hauseigenen Trauerkartenservice an. In der Formulierung des Textes sind wir Ihnen gerne behilflich. Schon nach wenigen Stunden der Aufnahme können die Trauerkarten abgeholt und zum Versand gebracht werden. Es gibt keine Mindestabnahmemengen. Unser Trauerkartenservice umfasst natürlich auch den Druck von Dankkarten. Gerne sind wir bereit, auch die Adressierung und den Versand für Sie zu übernehmen.

FEUERBESTATTUNG

Bei der Feuerbestattung findet die Trauerfeier für einen Verstorbenen üblicherweise am Sarg statt. Anschließend erfolgt die Einäscherung im Krematorium in Albstadt. Die Beisetzung der sterblichen Überreste in einer Urne kann einige Tage später stattfinden. Es ist auch möglich, eine Trauerfeier mit der Urne durchzuführen. In diesem Fall wird die Urne direkt im Anschluss an die Trauerfeier beigesetzt. Gerne informieren wir Sie, welche verschiedenen Grabarten es auf dem von Ihnen gewählten Friedhof gibt.